
Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) für Defibrillatoren ist Pflicht
Ist die Durchführung von STKs an Defibrillatoren Pflicht? Defibrillatoren/AEDs konnten bis Ende 2016 von der STK-Pflicht durch den Hersteller befreit werden. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Der Medizinprodukte-Betreiber ist laut MPBetreibV § 11 verpflichtet für alle in der Anlage 1 aufgeführten Geräte spätestens alle zwei Jahre eine STK durchzuführen.
Ausgenommen sind nur AEDs zur Laienanwendung, die im öffentlichen Raum bereitgestellt werden (siehe FAQ zu den Sicherheitstechnischen Kontrollen nach MPBetreibV §11 vom Bundesministerium für Gesundheit).
Wir führen alle gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen an Ihrer Medizintechnik durch. Brauchen Sie mehr Informationen? Wir beraten Sie gerne!
Kontakt:
Telefon: (030) 408 999 15
Email: info@boehm-elektromedizin.de
Weitere Informationen: